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Klasse BF 17

Allgemein

Allgemein

    Für den Fahrer gilt:

  • die Fahrerlaubnis im Rahmen des BF17 gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Sie/er darf nur Personen als Begleiter mitführen, welche vorher dem Landratsamt mitgeteilt wurden
  • die Begleiter müssen die Alkoholgrenzen für Fahrzeugführer einhalten
  • Sie/er erhält ab dem 18.Lebensjahr eine unbefristete Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis kann leider nicht zusammen mit Klasse A erworben werden (theoretische Ausbildung mit A möglich, Prüfungen aber erst später möglich)
Für den Begleiter gilt:
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregiste

Fahrzeugklasse

Fahrzeugklasse

Fahrzeuge bis 3500kg, max. 8 Fahrgastplätze

Theoretischer Unterricht

Theoretischer Unterricht

12x Grundunterricht
2x Zusatzunterricht Klasse B

Praktischer Unterricht

Praktischer Unterricht

Grundausbildung innerhalb geschlossener Ortschaft

Besondere Ausbildungsfahrten:
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfhart
3x Nachtfahrt

Prüfungen

Prüfungen

Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung (45min)