Klasse BF 17
Allgemein
Allgemein
- die Fahrerlaubnis im Rahmen des BF17 gilt nur innerhalb Deutschlands
- Sie/er darf nur Personen als Begleiter mitführen, welche vorher dem Landratsamt mitgeteilt wurden
- die Begleiter müssen die Alkoholgrenzen für Fahrzeugführer einhalten
- Sie/er erhält ab dem 18.Lebensjahr eine unbefristete Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis kann leider nicht zusammen mit Klasse A erworben werden (theoretische Ausbildung mit A möglich, Prüfungen aber erst später möglich)
Für den Fahrer gilt:
- Mindestalter: 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregiste
Fahrzeugklasse
Fahrzeugklasse
Fahrzeuge bis 3500kg, max. 8 Fahrgastplätze
Theoretischer Unterricht
Theoretischer Unterricht
12x Grundunterricht
2x Zusatzunterricht Klasse B
Praktischer Unterricht
Praktischer Unterricht
Grundausbildung innerhalb geschlossener Ortschaft
Besondere Ausbildungsfahrten:
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfhart
3x Nachtfahrt
Prüfungen
Prüfungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung (45min)