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Dann kontaktieren Sie uns per Telefon unter der Nummer:
0174 / 21 56 333
oder per Online Formular

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubn

Wenn Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis / Führerschein in
eine Deutsche Fahrerlaubnis / Führerschein umschreiben lassen.

Bis zu 6 Monaten nachdem Sie das erste Mal nach Deutschland eingereist sind, dürfen Sie mit Ihrer ausländischen
Fahrerlaubnis noch in Deutschland fahren, danach benötigen Sie das Deutsche Dokument.
Allerdings muss die Umschreibung innerhalb von drei Jahren ( nach Ersteinreise ) erfolgen,
danach werden Sie wie ein Führerscheinneuling bewertet und eine komplette Ausbildung ist erforderlich.

Andere Länder andere Sitten:

Es gibt zwischenzeitlich eine Länderliste aus der hervorgeht welche Fahrerlaubnisse aus anderen Ländern ohne
Theoretische und / oder Praktische Prüfung anstandslos umgeschrieben werden.
Bei Fahrerlaubnissen anderen Ländern ist es obligatorisch das Sie zumindest eine Theoretische
und / oder Praktische Prüfung ablegen müssen.
Sie bleiben dabei lediglich von den sonst vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten
( Autobahn- Überland- Nachfahrten ) „ verschont “.

Die erforderliche Theoretische Prüfung beim TÜV können Sie schriftlich in folgenden Sprachen fur alle
Führerscheinklassen ablegen:

England Frankreich Grichenland Italien Polen Portugal Romänien Russland Kroatien Spanien Türkei

Englisch - Französisch – Griechisch – Italienisch – Polnisch - Portugiesisch - Rumänisch - Russisch – Kroatisch – Spanisch – Türkisch

Zu genauerer und persönlicher Beratung stehen wir natürlich gerne bereit.

Zur Bearbeitung der Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheines beim zuständigen Straßenverkehrsamt werden
folgende Unterlagen benötigt:

  • Amtlich und beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheines (ADAC Villingen)
  • Kopie Ihres Führerscheines
  • 1 Passfoto ( 35 x 45 mm )
  • 1 Sehtest (Augenarzt oder Optiker / Ausweis nicht vergessen)
  • 1 Bescheinigung uber Teilnahme an einem Sofortmaßnahmenkurs
  • 1 Kopie Ihres Ausweises

Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt und den Gang zum Rathaus zu
übernehmen, vorausgesetzt alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden, dadurch entstehen Ihnen keine unnötigen
Wartezeiten und Laufereien bei den Ämtern, außerdem wird es dadurch auch nicht teurer.